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360 ° - 360 Grad Kommunikation
8 Leymel hoch - 68140 Luttenbach
Bilder
360 ° ist der privilegierte Gesprächspartner für:
Industrie, Gebäude, öffentliche Arbeiten, Gemeinden, Einzelpersonen ...
Immobilienförderung
Fotografieren und Einfügen Ihrer Projekte in die reale Umgebung.
Es ist ein wesentliches Instrument für die Immobilienförderung. Es ist in der Tat eine Frage des Einfügens einer 3D-Illustration in eine 2D-Aufnahme, um ein Bild zu erstellen, mit dem die Projekte visualisiert werden können.
Das Bild wird dann zu einem wertvollen Kommunikations- und Marketinginstrument für Architekten, Entwickler und Immobilienagenturen.
Follow-up der Website-Entwicklung
mit der Drohne
Überwachung der Entwicklung der Standorte durch Drohnen in mehreren Bauphasen in Fotos und Videos mit mehreren möglichen Szenarien.
Inspektion
von Infrastruktur und Gebäuden, Sonnenkollektoren ... von Drohnen
Wir führen eine visuelle Inspektion Ihrer Installationen mit Echtzeit-Videofeedback vor Ort durch und zeichnen die Binsen der zu inspizierenden Bereiche in High Definition auf.
Es ist eine Lösung, die Zeit und Arbeit spart. Dies ist vorteilhaft für schwer zugängliche Bereiche, in denen das menschliche Risiko real ist. Die schnelle Implementierung unserer Geräte macht sie zu einem unverzichtbaren, schnellen und effizienten Werkzeug.
Mit den hochauflösenden Bildern und Videos können alle Arten von Fehlern im Gebäude oder in der Struktur mit großer Präzision beobachtet werden.
Darüber hinaus müssen Sie mehr darüber wissen.
Interventionen:
zur einmaligen Prüfung
regelmäßige Inspektionen, um die Entwicklung eines Standorts zu überwachen
VORSCHRIFTEN
Darüber hinaus müssen Sie mehr darüber wissen.
DGAC FLUGBEHÖRDEN
360 ° ist ein Unternehmen, das beim DGAC Son-Piloten registriert ist und Inhaber des ULM-Zertifikats ist. Für jeden Flug muss eine Genehmigung von den Behörden (Präfekturen, Flughäfen, Militär, CTR ...) mindestens 5 Tage vor einem Flug in städtischen Gebieten um 360 ° direkt angefordert werden. 360 ° verfügt in den meisten Abteilungen über Flugprotokolle mit Präfekturen, Flughäfen und CTR.
Darüber hinaus müssen Sie mehr darüber wissen.
S1 FLUGSZENARIO
Betrieb im Hinblick auf den Fernpiloten außerhalb des besiedelten Gebiets in einem maximalen horizontalen Abstand von 200 Metern vom Fernpiloten.
S2 FLUGSZENARIO
Der Betrieb erfolgt außerhalb der direkten Sicht außerhalb des besiedelten Gebiets in einem Volumen maximaler horizontaler Abmessungen mit einem Radius von einem Kilometer und einer Höhe von weniger als 50 Metern über dem Boden und künstlichen Hindernissen, ohne dass sich in diesem Gebiet eine Person auf dem Boden befindet Bewegung.
Bedingungen für Änderungen in Szenario S2: Die Flughüllen in Szenario S2 werden auf eine Höhe von 50 m und eine maximale horizontale Entfernung von 1 km außerhalb besiedelter oder sensibler Gebiete festgelegt.
FLUGSZENARIO S3
Der Betrieb findet in bebauten Gebieten oder in der Nähe von Menschen oder Tieren in direkter Sicht und in einer maximalen horizontalen Entfernung von 100 Metern vom entfernten Piloten statt.
Bedingungen für Änderungen in Szenario S3: Szenario S3 gilt für einen Flug in besiedelten oder sensiblen Gebieten, in bebauten Gebieten oder in der Nähe von Menschen oder Tieren und muss in direkter Sicht des Piloten durchgeführt werden. Die gesetzlichen Grenzen des Szenarios liegen bei einer maximalen horizontalen Entfernung von 100 m und einer Höhe von 150 m. Die S3-Zulassung liegt vor, wenn die Gewichtsbeschränkungen 2 kg ohne Fallschirm und 4 kg mit Fallschirm sowie die gesetzlich vorgeschriebene Installation der technischen Ausrüstung gültig sind. Das Flugzeug (Drohne) muss mit Sicherheitsausrüstung gemäß Anhang 2 des Dekrets vom 11. April 2012, Fallschirm ... ausgestattet sein. Eine Konformitätserklärung des Fernpiloten wird der Akte beigefügt und der DGAC vorgelegt. Wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, kann der Benutzer das Flugzeug ohne Piloten an Bord nutzen, wenn die von der Präfektur erteilte Genehmigung eingeht.
Der Betreiber muss im Falle einer Inspektion jederzeit vorlegen können:
- eine spezifische Genehmigung der DSAC IR für Flugzeuge der Kategorien C und D oder der DSAC / NO / NAV für Drohnen der Klasse C ohne Aerostate, dann E.
- eine theoretische ulm-Pilotenlizenz, eine Erklärung des Kompetenzniveaus, das spezifische Aktivitätshandbuch, das die technische Akte der Drohne, die Lufttüchtigkeits- und Konformitätsbescheinigungen enthält.
- das Flugprotokoll und die für die aktuelle Mission erforderlichen Fluggenehmigungen.
Darüber hinaus müssen Sie mehr darüber wissen.
ANSCHLÜSSE:
http://www.developpement-durable.gouv.fr/Les-nouveautes-de-la,45925.html